Steiermark bleibt Vorreiterin für Inklusion
Landesregierung beschließt dynamischen Aktionsplan für Behindertenhilfe
Graz, 17. Mai 2018
Abermals neue Wege beschreitet die Steiermark mit dem dritten Teil des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bis 2020 steht nicht mehr eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Fokus, sondern es geht vielmehr um die noch intensivere Beteiligung von Betroffenen und Expertinnen sowie Experten, um Behindertenhilfe und Inklusion in der Steiermark weiter zu entwickeln. „Wir setzen auf diese Dynamik, die durch diese Kooperationen nachweislich entsteht", erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus, die den Aktionsplan zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Konkret gehe es in den nächsten Jahren unter anderem um die Themenfelder Schule und Arbeit, neue Pilotprojekte, den Ausbau von Betreuungsplätzen und ein Maßnahmenpaket zum inklusiven Arbeitsmarkt.
Waren die ersten zwei Phasen des steirischen Aktionsplanes in den Jahren 2012 bis 2017 zum einen geprägt von einem Bündel an Einzelmaßnahmen (in Summe 147) sowie Initiativen zur Bewusstseinsbildung, ändert sich mit dem dritten Teil - am Donnerstag von der Landesregierung beschlossen - die Herangehensweise, wie die Behindertenhilfe in der Steiermark weiterentwickelt werden wird. „Besonders wichtig ist mir die Partizipation von Menschen mit Behinderung sowie Expertinnen und Experten. Ziele sind ein möglichst selbstbestimmtes Leben von und für Menschen mit Behinderung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus die Leitlinie des Aktionsplanes, mit dem die Steiermark ihre Vorreiterrolle in der Behindertenhilfe weiter festigen wird.
Das bedeutendste Forum zur Umsetzung ist die von Kampus ins Leben gerufene Partnerschaft Inklusion, in der Betroffene und ihre Vertreterinnen und Vertreter, unabhängige Fachleute, die Trägerorganisationen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesem Bereich, Politik und Verwaltung zusammenkommen und -arbeiten. In diesem Gremien ist auch der Behindertenanwalt des Landes vertreten, bei dem sich die Soziallandesrätin für die konstruktive Mitarbeit sehr bedankt. Kampus zu ihrem Credo auch für die nächsten Jahre: „Durch Diskussionen in der Partnerschaft sind oftmals neue Wege und Zugänge entstanden, darauf wollen wir auch weiterhin setzen. Wir reden mit, nicht über jene Menschen, die es betrifft."
Konkret sieht das Arbeitsprogramm im Bereich der Behindertenhilfe bis 2020 folgende Schwerpunkte vor, die jederzeit um Ergebnisse aus dem dynamischen Prozess der Partnerschaft Inklusion erweitert werden können:
- Das Leistungsangebot der steirischen Behindertenhilfe soll weiter flexibilisiert werden. Dabei geht es zum Beispiel um das persönliche Budget, das Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt, die notwendige Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben in Eigenregie zu bestreiten - diese wichtige Leistung soll weiter optimiert werden.
- Bis 2020 wird das Betreuungsangebot in der Steiermark schrittweise ausgebaut. 170 neue Plätze für Menschen mit Behinderung entstehen, und zwar regional verteilt in der Steiermark. Hier gilt bei neuen Projekten der Grundsatz der Inklusion - es gibt keine neuen, großen Heime. 20 neue Plätze für Kinder im psychosozialen Bereichen sind ebenfalls kürzlich beschlossen worden.
- Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schulbereich: Zum einen soll die Schulassistenz weiter entwickelt werden, zum anderen wird sukzessive die vollständige Inklusion im Bildungsbereich angestrebt. Bildung wird als eine grundlegende Voraussetzung für ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben bewertet.
- Ein Fokus liegt auf mehr Beschäftigung für Menschen mit Behinderung: Dazu gibt es zum einen den Sechs-Punkte-Plan gemeinsam mit der Wirtschaft. Zum anderen lautet ein Ziel, statt des „Taschengeldes", das Menschen in Werkstätten bekommen, eine neue Form der Bezahlung zu etablieren. Grundsätzlich ist es das Ziel, dass Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten heraus in der Arbeitswelt Fuß fassen.
- Teil des Maßnahmenpaketes sind zudem neue Ausbildungsformate für Menschen mit Behinderung - zum Beispiel im IT-Bereich. Gemeinsam mit Trägereinrichtungen laufen vorerst zwei Pilotprojekte zum Transfer von Arbeitskräften, so dass Menschen mit Behinderung und Unternehmen eine risikofreie Kennenlernphase absolvieren können.
- Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird zu einem Kriterium bei Förderungen aus dem Sozialressort des Landes. Und: Für den Herbst 2018 ist erstmals die Prämierung vorbildlich inklusiver Unternehmen durch das Sozialressort geplant.
„Alle Maßnahmen dienen dazu, dass Menschen mit Behinderung so leben, wohnen und arbeiten können wie Menschen ohne Behinderung", betont Soziallandesrätin Doris Kampus die fortlaufende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark als großes Ziel. Gleichstellung und Inklusion seien daher weiterhin ganz oben auf ihrer politischen Agenda gereiht, so Kampus abschließend.