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Starke Nachfrage bei der Schuldnerberatung

Soziallandesrätin Kampus: „Zweite Chance für viele Steirerinnen und Steirer“

Graz, 12. März 2018

Landesrätin Mag.a Doris Kampus und Geschäftsführer Mag. Christof Lösch präsentieren den Jahresrückblick 2017 der Schuldnerberatung Steiermark.

Seit der Reform des Privatkonkurses mit 1. November 2017 ist die Zahl der Erstkontakte bei der Schuldnerberatung Steiermark um mehr als 20 Prozent gestiegen. Durch die gesetzliche Verbesserung, die noch durch die SPÖ-geführte Bundesregierung geschaffen wurde, haben nun viel mehr Steirerinnen und Steirer gute Aussichten, aus der Schuldenfalle zu kommen. „Vor allem alleinerziehende Frauen mit geringem Einkommen haben nun wieder die Aussicht auf eine zweite Chance", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Das sei ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung. „Wir erwarten, dass das Jahr 2018 für die Schuldnerberatung intensiv wird", erläutert Christof Lösch, Leiter der Einrichtung, bei der Präsentation des Jahresrückblicks 2017.

Eine alleinerziehende Mutter, deren Schulden sich nach einer Trennung binnen vier Jahren auf 40.000 Euro verdoppelt haben - bei einem Monatseinkommen von 900 Euro hätte sie nach der alten Regelung sieben Jahre hindurch 60 Euro pro Monat zahlen müssen. Für sie und viele ähnlich gelagerte Fälle war das oft unmöglich. Dank der neuen Regelung des Privatkonkurses gibt es nun auch für Steirerinnen und Steirer mit geringem Einkommen erstmals gute Aussichten, ihre Schulden los zu werden. „Das neue Privatkonkursrecht ist ein großer gesellschafts- und sozialpolitischer Fortschritt. Damit bekommen Menschen in arger finanzieller Notlage eine zweite Chance, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Betroffene bekommen so wieder eine Perspektive", erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus.

„Schon 2016 wurde die Novellierung diskutiert, unsere Vorschläge wurden von der früheren Regierung aufgegriffen", betont Christof Lösch, Leiter der Schuldnerberatung in der Steiermark. Seit 1. November 2017 wurde die Dauer der Verfahren von sieben auf fünf Jahre reduziert. Auch die Zehn-Prozent-Quote bei der Rückzahlung ist gefallen. „Diese Erleichterungen bedeuten, dass mehr Betroffene schneller wieder am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können", so Lösch. „Leidtragende sind oft Frauen und Kinder. Wenn der Partner geht, bleiben die Schulden", weist Soziallandesrätin Kampus auf die große Gruppe alleinerziehender Frauen unter der Schuldnerinnen hin, die nun wieder neue Hoffnung schöpfen können.

Die Neuregelung hat die Betroffenen erreicht: So stieg die Zahl der telefonischen Erstberatungen bei der Schuldnerberatung von 3.218 im Jahr 2016 auf 3.881 im Vorjahr. „Das ist ein Plus von mehr als 20 Prozent", erläutert Lösch. Die Zahl der wieder aufgenommenen Beratungen ist sogar um 39,5 Prozent gestiegen. Die Zahl der Neuanträge hat von 2016/2017 im Zeitraum 2017/2018 um 31,3 Prozent zugenommen. Deutlich erkennbar war zudem das steigende Interesse nach Medienberichten zum neuen Privatinsolvenzrecht.

„Die Schuldnerberatung ist ein wichtiges Instrument unserer aktiven Sozialpolitik", bedankte sich Kampus für die Tätigkeit. Aus dem Sozialressort des Landes kommen dafür pro Jahr rund 900.000 Euro. „Angst nehmen und Hoffnung geben, so sehe ich die Aufgabe von Politik", so die Soziallandesrätin. „Ganz im Gegensatz zur Bundesregierung, die bei den Ärmsten spart. So teuer wurde noch nie gespart."

 Presseaussendung als .pdf mit grafischen Darstellungen

 

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