Land und AK setzen steirische Pendlerbeihilfe fort
1,2 Millionen Euro für Arbeitnehmer, die ihren Pkw zur Arbeit brauchen
Graz, 01. Februar 2018
Das Erfolgsmodell der Pendlerhilfe von Land Steiermark und steirischer Arbeiterkammer wird auch 2018 prolongiert. In Summe stehen rund 1,23 Millionen Euro zur Verfügung. Zwei Drittel davon bestreitet das Land, ein Drittel die Arbeiterkammer. Soziallandesrätin Doris Kampus und AK-Präsident Josef Pesserl betonen: „Vor allem viele Frauen profitieren von der Unterstützung."
Zehntausende Steirerinnen und Steirer brauchen Tag für Tag ihren Pkw, um zu ihrer Arbeit zu gelangen. Für sie gibt es auch 2018 finanzielle Hilfe durch das Land und die Arbeiterkammer. Die Landesregierung hat am Donnerstag auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus ihren Anteil von 820.000 Euro beschlossen, die Arbeiterkammer - die auch die Abwicklung durchführt - stockt den Betrag mit weiteren 410.000 Euro auf.
„Wir können damit Beschäftigungschancen verbessern", unterstreicht Kampus mit Hinblick insbesondere auf den Umstand, dass der Anteil an Frauen unter den BezieherInnen bei mittlerweile 75 Prozent liegt. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag beträgt 124 Euro. Maximal können pro Einzelfall 389 Euro ausbezahlt werden. Rückwirkend für 2016 wurde im Vorjahr 7.130 Mal diese Beihilfe gewährt, in 5.360 Fällen erhielten Frauen diese Unterstützungsleistung.
„Mein besonderer Dank gilt dem Präsidenten der Arbeiterkammer Josef Pesserl und dem AK-Team für die hervorragende Abwicklung", hebt Kampus hervor. AK-Präsident Pesserl bezeichnet die Pendlerbeihilfe als „unverzichtbar, weil vor allem Teilzeitkräfte von dieser Beilhilfe profitieren".
Ansuchen können Pendlerinnen und Pendler in der AK-Zentrale in Graz, den AK-Außenstellen und ihren Gemeindeämtern. Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen. Der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle muss mindestens 25 Kilometer betragen. Die Höchstgrenze beim Jahresbruttoeinkommen wurde 31.800 Euro erhöht. Die Ansuchen werden rückwirkend für das Jahr 2017 bearbeitet.