Wohnunterstützung: Freibeträge statt Übergangshilfe
Landesrätin Kampus: Umstellung zum Vorteil für Familien mit Kindern
Graz, 07. Dezember 2017
Soziallandesrätin Doris Kampus will die Übergangshilfe in der Wohnunterstützung, die vor rund einem Jahr die Wohnbeihilfe abgelöst hat, im kommenden Jahr schrittweise auslaufen lassen. Stattdessen werden per Verordnung Einkommens-Freibeträge für Kinder eingeführt. „Es sind vor allem Familien mit Kindern, die zusätzlich zur Wohnunterstützung auch eine Übergangshilfe beziehen. Diese werden nun von der Umstellung profitieren", erläutert Kampus. Gleichzeitig werden auch die Einkommensgrenzen angehoben. Damit wird verhindert, dass ältere Menschen durch die Pensionserhöhung bei der Wohnunterstützung gleichzeitig einen Verlust erleiden.
Derzeit beziehen rund 23.000 steirische Haushalte eine Wohnunterstützung. Etwa 2.000 von diesen erhalten zusätzlich auch eine Überbrückungshilfe -. der überwiegende Teil davon sind Familien mit Kindern. Kampus will nun mit Jahresbeginn 2018 bei Neuansuchen diese Übergangshilfe Schritt für Schritt durch Einkommens-Freibeträge ersetzen. „Die Übergangshilfe war von Anfang an nur als Zwischenlösung gedacht, bis die ersten Evaluierungsergebnisse über die neue Wohnunterstützung vorliegen. Mit der neuen Verordnung, die heute in der Regierung beschlossen wurde, wird das System nun optimiert", betont Kampus.
Die neuen Freibeträge werden vom jeweiligen Haushaltseinkommen abgezogen, das über die Höhe der Wohnunterstützung entscheidet - für das erste Kind ein Betrag von 130 Euro, für das zweite 175 Euro und für jedes weitere 220 Euro. „Wir haben uns da bei der Größenordnung am Alleinverdiener-Absetzbetrag orientiert", so Kampus. Insgesamt wird der budgetäre Mehraufwand mit rund sechs Millionen Euro beziffert und ist im Landesvoranschlag 2018 bereits berücksichtigt.