Land und AK prolongieren steirische Pendlerbeihilfe
Rund 1,4 Millionen Euro für Beschäftigte, die aufs Auto angewiesen sind
Graz, 03. November 2017
Zwei Frohbotschaften für Beschäftigte, die aufs Auto angewiesen sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen: Das Land Steiermark und die steirische Arbeiterkammer (AK) setzen auch im kommenden Jahr ihre Kooperation bei der Pendlerbeihilfe fort. Und: Ansuchen für 2016 werden noch bis Jahresende angenommen. Dies bekräftigen Soziallandesrätin Doris Kampus und AK-Präsident Josef Pesserl in einer gemeinsamen Presseaussendung.
Rund 1,4 Millionen Euro werden im nächsten Jahr den steirischen PendlerInnen und Pendlern als Beihilfe zur Verfügung stehen. Zwei Drittel dieser Mittel kommen vom Land Steiermark. Den Rest steuert die AK bei, welche auch die gesamte Administration abwickelt. Heuer (Stand Mitte Oktober) haben bereits mehr als 6000 Personen diese Leistung in Anspruch genommen. Darunter ist der Anteil der Frauen mittlerweile auf 75 Prozent angestiegen. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf rund 124 Euro im Jahr, die maximale Förderung beträgt 389 Euro. Knapp 800.000 Euro wurden in diesem Jahr bereits ausbezahlt, ziehen Kampus und Pesserl Zwischenbilanz. Und da die Beihilfe rückwirkend ausbezahlt wird, kann noch für das Vorjahr bis zum Jahresende angesucht werden.
„Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei Arbeiterkammer-Präsidenten Josef Pesserl und seinem Team sowohl für die perfekte organisatorische Abwicklung als auch für die finanzielle Beteiligung bedanken", erklärt Kampus. Für den AK-Präsidenten ist die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark unverzichtbar: „Vor allem ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen - allen voran Teilzeitkräfte - profitieren von dieser Beihilfe." Die AK werde daher auch im kommenden Jahr einen Beitrag zur Beibehaltung dieser wichtigen Unterstützung für PendlerInnen leisten, freut sich Pesserl über einen entsprechenden Beschluss im Vorstand der steirischen Arbeiterkammer.
Formulare für Beihilfen-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, das Gesamtjahresbruttoeinkommen darf 29.715 Euro nicht überschreiten. Dieses Limit wird im nächsten Jahr auf 31.800 Euro angehoben.