Land stockt Platzangebot für behinderte Menschen auf
Soziallandesrätin Kampus präsentiert Bedarfs- und Entwicklungsplan
01. Juni 2017
Nun ist es so weit: Nach intensiven Vorarbeiten konnte Soziallandesrätin Doris Kampus den Bedarfs- und Entwicklungsplan für das Behindertenwesen der Öffentlichkeit präsentieren. Kurz zusammengefasst geht daraus hervor, dass bei stationären Wohnleistungen derzeit ein Zusatzbedarf besteht, während im teilstationären Bereich (das sind Tageseinrichtungen und andere Beschäftigungsmöglichkeiten) die derzeitigen Kapazitäten ausreichend sind. „Die benötigten Zusatzplätze finden in unserer mittelfristigen Budget-Planung Berücksichtigung", unterstreicht Kampus. Ihr Ziel ist es, bis 2020 den aktuellen Bedarf abzuarbeiten und gemeinsam mit den Trägereinrichtungen die Behindertenhilfe weiterzuentwickeln.
Mit dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan liegen nun die aktuellen Zahlen und Fakten auf dem Tisch: Derzeit beziehen knapp 13.000 Personen Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz - das entspricht rund 1 Prozent der steirischen Gesamtbevölkerung. Bei stationären Wohnleistungen besteht ein Mehrbedarf von 50 Plätzen zu den derzeit 1400 bereits vorhandenen, während man im teilstationären Bereich mit den bestehenden 3500 Plätzen das Auslangen findet. Unterschiedlich ist auch die Bedarfsprognose in diesem beiden Bereichen: Bis 2020 wird im stationären Bereich der Bedarf um 12,4 Prozent steigen, bis 2025 um 20,3 Prozent - jeweils ausgehend vom derzeitigen Stand. Bei den teilstationären Leistungen wird das bestehende Angebot über die nächsten Jahre hin ausreichen, bis zum Jahr 2025 wird ein Mehrbedarf von 6,3 Prozent erwartet.
„Jeder Mensch, der einen Bescheid für Leistungen aus der Behindertenhilfe in Händen hat, soll diesen auch einlösen können", betont die Soziallandesrätin. Daher wird der Mehrbedarf durch eine Erweiterung des Platzangebotes gedeckt - und zwar auch unter Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten. „Es nützt keinem Obersteirer etwas, wenn er einen Platz in der Südsteiermark angeboten bekommt - daher werden wir auf regionale Bedürfnisse, die sehr unterschiedlich sind, besonderes Augenmerk legen", verspricht Kampus. Die dafür nötigen Geldmittel seien in ihrer Budget-Planung berücksichtigt - in den nächsten beiden Jahren wird der Posten für die Behindertenhilfe um je zwei Millionen Euro aufgestockt.
Gleichzeitig will Kampus die Behindertenhilfe gemeinsam mit den Trägerorganisationen weiterentwickeln. „Unser Behindertengesetz - eines der besten in Europa - ist schon etwas in die Jahre gekommen und entspricht in manchen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen", meint Kampus. Die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention seien darin zum Beispiel nur teilweise abgebildet. Mitunter ist das System der aktuellen Leistungs- und Entgeltverordnung zu starr, um das Leistungsangebot flexibler gestalten zu können. Um dem Gedanken der Inklusion Rechnung zu tragen, sollten auch mobilen Leistungen gegenüber stationären Vorrang gegeben und das Angebot an Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten erweitert werden. Alter und Behinderung wird ein immer stärkeres Thema, wo es harmonisierter Verschränkungen zum Pflegebereich bedarf. Und es gilt, neue Formen in der Behindertenhilfe zu prüfen, etwa bei dem persönlichen Budget.
Präsentation BEP