Kautionsfonds
Oft scheitert die Wohnungssuche schon an der verlangten Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten. Von der Landesregierung wurden Mittel für den "Kautionsfonds" zur Verfügung gestellt.
Die Abwicklung des "Kautionsfonds" erfolgt über Volkshilfe oder Caritas. Bis zu 1.000 Euro pro Mietwohnung macht dieser neue Zuschuss aus.
Der Kautionsbeitrag ist innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Es ist sozusagen ein zinsenloses Darlehen, das in kleinen und daher leistbaren Monatsraten rückerstattet werden muss. Danach kommt es wieder anderen Wohnungssuchenden zugute: Denn das zurückfließende Geld wird erneut für die Unterstützung weiterer Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt.
Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Kautionsbeitrages gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.392,00 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 2.088,00 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 418,00 Euro angerechnet.
Antragstellung bei Caritas oder bei
Volkshilfe