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Wohnunterstützung wird an Mindestpension angepasst

Soziallandesrätin Doris Kampus will Einkommensgrenzen neu regeln

Erfreut zeigt sich die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus über die gestern im Ministerrat beschlossene Pensionsreform. Mindestpensionisten, die mehr als 30 Jahre im Erwerbsleben gestanden sind, werden künftig 1000 Euro im Monat bekommen - bisher betrug die Mindestpension 883 Euro. Allerdings würde dieser Gehaltssprung zur Folge haben, dass sie (nach derzeitiger Rechtslage) ihren Anspruch auf Wohnunterstützung - rund 80 Euro - verlieren würden. Um das zu vermeiden, kündigt Kampus eine Novellierung des Wohnunterstützungsgesetzes an.

 

„Es würde wirklich keiner verstehen, wenn der Bund die Mindestpensionen für Menschen, die viele Jahre lang hart gearbeitet haben, um 117 Euro erhöht und das Land gleichzeitig davon wieder 80 Euro einkassiert", begründet die Soziallandesrätin ihren Vorstoß. Daher will sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, die die Einkommensgrenzen bei der Wohnunterstützung an die neue Situation anpasst.

Positiv betroffen wären von dieser Novelle nicht nur die Mindestpensionisten, sondern auch andere Personengruppen mit vergleichbar niedrigem Einkommen würden davon profitieren, so Kampus. Derzeit erarbeitet die Sozialabteilung auf ihren Auftrag hin ein entsprechendes Berechnungsmodell, das sich nicht mehr an der bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert, sondern an der aktuellen Ausgleichszulage - sprich Mindestpension.

 

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