Ab September neue Regeln bei der Mindestsicherung
Keine Deckelung, aber strengere Auflagen und raschere Sanktionen
Mit Septemberbeginn wird der Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung einer schärferen Regelung unterzogen. „Unserer steirischer Weg sieht zwar keine Deckelung oder Kürzung dieser Sozialleistung vor, aber sie wird ab sofort an strengere Auflagen geknüpft und mit rascheren Sanktionsmöglichkeiten versehen werden“, betont die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus. Ein entsprechender Erlass erging heute auf ihren Auftrag hin von der Sozialabteilung an die Bezirksverwaltungsbehörden.
Die steirische Landesregierung hatte sich vor dem Sommer bereits dazu bekannt, dass es für Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen zu keinen Einschnitten bei der Mindestsicherung kommt. „Stattdessen wird sie aber künftig mit strengeren Auflagen und rascheren Sanktionsmöglichkeiten versehen werden“, verweist Kampus auf den heute ergangenen Erlass.
So wird es künftig eine bessere Abstimmung zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und dem Arbeitsmarktservice geben, um Verstöße – wie etwa die Weigerung, eine Arbeit anzunehmen – besser und rascher sanktionieren zu können. „Eine Kürzung um 25 Prozent ist in Zukunft auch ohne Ermahnung möglich“, erläutert Kampus. Das Ausmaß der Kürzung kann in weiterer Folge bis zur gänzlichen Streichung dieser Unterstützungsleistung führen.
Auch wird größeres Augenmerk darauf gelegt werden, von Geld- auf Sachleistungen umzustellen – vor allem bei Miet- und Stromkosten. „Für anerkannte Flüchtlinge ist der Erhalt der Mindestsicherung mit Auflagen und Bedingungen verbunden, wie es unser gefordertes Modell der Integrationshilfe vorsieht“, erklärt die Soziallandesrätin. Nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ sind Asylberechtigte nun verpflichtet, Deutsch- und Wertekurse zu besuchen. Halten sie sich nicht daran, kommt es auch zu einer Reduzierung der Sozialleistung. „Damit wollen wir das Ziel einer möglichst raschen Integration verfolgen“, so Kampus.