Land Steiermark stellt Wohnbeihilfe auf völlig neue Beine
1. Juli 2016
Soziallandesrätin Kampus präsentiert Modell „Wohnunterstützung neu
Gerechter, einfacher, transparenter – das sind die Zielsetzungen des Modells „Wohnunterstützung neu“, welches die bisherige Wohnbeihilfe ablöst und heute (1. Juli 2016) nach einer Sitzung eines Unterausschusses des Landtag Steiermark von der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus gemeinsam mit den stellvertretenden Klubobleuten der Regierungsfraktionen, den Landtagsabgeordneten Klaus Zenz und Barbara Riener, vorgestellt wurde. „Wir wollen damit die Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen auf völlig neue Beine stellen“, so Kampus.
Bis dato wurden Zuschüsse zum Wohnen gleich aus drei verschiedenen „Töpfen“ gespeist: der Großteil über die Wohnbeihilfe, doch auch aus der Mindestsicherung und aus dem Titel „Ergänzender Wohnungsaufwand“ – für Kampus nicht nur wegen des Verwaltungsaufwandes eine Situation, die sie als „nicht zufriedenstellend“ bezeichnet. Dieses alte System wird daher künftig vom Modell der „Wohnunterstützung“ abgelöst, die von einer einzigen Stelle in der Sozialabteilung abgewickelt wird. „Dabei orientieren wir uns ausschließlich an bedürftigem Personen und deren Lebensumständen, hingegen nicht an Mieten oder Betriebskosten“, erklärt Kampus.
Entscheidend für die Zuerkennung einer Unterstützung sind daher künftig nur das Einkommen und die Haushaltsgröße, nicht jedoch die individuelle Ausgestaltung des Wohnens, wie etwa Größe oder Lage der Wohnung. Für die Berechnung der Höhe der Wohnunterstützung werden zwei Einkommens-Grenzen festgelegt: Unterhalb von 628 Euro monatlich (das entspricht der Mindestsicherung ohne Wohnkostenanteil) wird die Wohnunterstützung in voller Höhe ausbezahlt, über 1.123 Euro (das ist die derzeitige Wert für Armutsgefährdung) gibt es diese Unterstützung nicht mehr. Innerhalb dieses Korridors wird die Wohnunterstützung stufenlos erfolgen, je nach Einkommen und Haushaltsgröße. Der Satz für die Gewährung der vollen Wohnunterstützung bleibt mit 143 Euro pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt im Vergleich zur bisherigen Wohnbeihilfe unverändert. Dieser Satz steigt, abhängig von der jeweiligen Haushaltsgröße.
„Wir wollen alle Zielgruppen gleich und sozial gerecht behandeln – es soll auch niemand bessere oder schlechtere Chancen haben, eine Wohnunterstützung zu erhalten“, präzisiert Kampus. Daher wird ein einheitlicher Einkommensbegriff für die Beurteilung der Unterstützungswürdigkeit herangezogen. Für Studierende wird künftig der Bezug eines Stipendiums Voraussetzung für eine Unterstützung des Landes sein.
„Uns war es wichtig, dass eine Neuregelung die soziale Treffsicherheit erhöht, die Verwaltung vereinfacht und jenen zu Gute kommt, die die Unterstützung wirklich brauchen. Das schließt auch eine Evaluierung und eine etwaige Weiterentwicklung des Systems mit ein“, erklärt Riener aus Sicht der ÖVP. Seitens der SPÖ zeigt sich Zenz erfreut darüber, dass das neue Wohnunterstützungs-Gesetz nun nicht mehr ein Anhängsel des Wohnbauförderungsgesetzes ist, wie es bei der Wohnbeihilfe der Fall war: „Ich sehe das als Aufwertung dieser Materie!“