Regierung beschließt Anpassungen bei Sozialleistungen
Mindestsicherung, Wohnbeihilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt
Graz, 10. Dezember 2015
Die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes - sprich: der Mindestpension - um 1,2 Prozent durch den Bund hat auch Auswirkungen auf das Land Steiermark: Sowohl die Wohnbeihilfe als auch die Mindestsicherung werden für das Jahr 2016 mit dem gleichen Prozentsatz angepasst, teilt Soziallandesrätin Doris Kampus mit. Und auch die Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz werden nach dem Verbraucherpreisindex um 0.9 Prozent angehoben. Die Anpassungen bei diesen Sozialleistungen wurden auf Kampus´ Antrag in der heutigen Regierungssitzung beschlossen.
Ab Beginn des kommenden Jahres beträgt demnach die Mindestsicherung in der Steiermark für Erwachsene maximal 837,76 Euro monatlich - das sind um rund zehn Euro mehr als im heurigen Jahr. „Alles zusammen entsteht dadurch ein budgetärer Mehraufwand von rund einer halben Million Euro, der zu 60 Prozent vom Land aufgebracht wird, den Rest steuern die Gemeinden bei", rechnet Kampus vor.
Auch die Berechnung der Wohnbeihilfe ist an die Erhöhung der Mindestpension gekoppelt. „Der jährlich zumutbare Wohnungsaufwand wurde daher auf 882 Euro erhöht - damit ist sichergestellt, dass die Pensionserhöhung nicht dazu führt, dass deshalb jemand in der Wohnbeihilfe schlechter gestellt wird", so die Soziallandesrätin. Mehrkosten würden dadurch für das Land nicht anfallen
Und auch für Menschen mit Behinderung wird es bei der Hilfe zu ihrem Lebensunterhalt zu einer Anhebung der Richtsätze kommen. Diese Unterstützung beträgt künftig maximal 619 Euro pro Monat und ist eine finanzielle Unterstützung für Volljährige, die nicht stationär untergebracht sind. Der jährliche Mehraufwand wird mit rund 70.000 Euro beziffert - wieder mit der Kostenteilung 60 Prozent Land und 40 Prozent Gemeinden.