Heizkostenzuschuss kann ab sofort beantragt werden
Soziallandesrätin Kampus: „Hilfe für sozial Schwächere in unserem Land“
Graz, 20. Oktober 2015
Der Zuschuss für ölbefeuerte Anlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro ausbezahlt. „All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab morgen, dem 20. Oktober 2015, beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land", unterstreicht Kampus. Im Vorjahr erhielten knapp 11.000 Haushalte diesen Zuschuss.
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2015 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben. Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:
Alleinstehende Personen: € 1.018,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.526,--
für AlleinerzieherInnen: € 1.018,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 157,50,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Die Förderaktion beginnt am 20. Oktober 2015 und dauert bis 21. Dezember 2015. Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at