Pendlerbeihilfe: Land und AK setzen Kooperation fort
Förder-Topf für 2016 ist mit insgesamt 1,3 Millionen Euro angefüllt
Graz, 14. Oktober 2015
Insgesamt wurden mit dieser Beihilfe im Vorjahr 9257 steirische Pendlerinnen und Pendler finanziell unterstützt, darunter 417 Lehrlinge. 71 Prozent der BezieherInnen sind Frauen, die durchschnittliche jährliche Förderungshöhe beträgt 127 Euro. „Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei Arbeiterkammer-Präsidenten Josef Pesserl und seinem Team sowohl für die perfekte organisatorische Abwicklung als auch für die finanzielle Beteiligung bedanken", erklärt Kampus.
Formulare für Beihilfen-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Die Antragsformulare können auch unter der Internet-Adresse www.akstmk.at/beratung/steuerundeinkommen online ausgefüllt werden. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, und das Gesamtjahresbruttoeinkommen (Familienbeihilfe nicht mitgerechnet) darf nicht 29.715 Euro überschreiten. Lehrlinge haben Anspruch auf diese Beihilfe, wenn sie während der Berufsschulzeit in einem Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zur Ausbildungsstätte nicht nutzen können.