Steirische Landesregierung beschließt Pendlerbeihilfe
LH-Stv. Siegfried Schrittwieser dankt Arbeiterkammer für Unterstützung
Graz, 09. Oktober 2014
Insgesamt wurden mit dieser Beihilfe im Vorjahr 10.192 steirische Pendlerinnen und Pendler finanziell unterstützt, darunter 530 Lehrlinge. Zwei Drittel der BezieherInnen sind Frauen, die durchschnittliche jährliche Förderungshöhe beträgt 128 Euro. „Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei der steirischen Arbeiterkammer, ganz besonders bei ihrem Präsidenten Josef Pesserl, sowohl für die perfekte organisatorische Abwicklung als auch für die finanzielle Beteiligung bedanken sowie für die Bereitschaft, diese Kooperation auch im nächsten Jahr fortzusetzen", erklärt Schrittwieser.
Formulare für Beihilfen-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Die Antragsformulare können auch unter der Internet-Adresse www.akstmk.at/beratung/steuerundeinkommen online ausgefüllt werden. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, und das Gesamtjahresbruttoeinkommen (Familienbeihilfe nicht mitgerechnet) darf nicht 29.715 Euro überschreiten. Auch Lehrlinge haben Anspruch auf diese Beihilfe, wenn sie während der Berufsschulzeit in einem Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zur Ausbildungsstätte nicht nutzen können.