Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss
LH-Stv. Schrittwieser: „Hilfe für sozial Schwächere in unserem Land“
Graz, 2. Oktober 2014
Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison so wie im Vorjahr 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro als Unterstützung ausbezahlt. „Ich stehe dafür ein, dass all jene, die unsere Hilfe brauchen, diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab 6. Oktober 2014 beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land", informiert Schrittwieser.
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2014 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: € 1.001,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.500,50
für AlleinerzieherInnen: € 1.001,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 154,50,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Die Förderaktion beginnt am 6. Oktober 2014 und dauert bis 5. Dezember 2014.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss 2014/2015 auf dem Sozialserver.