Gesetzesnovelle bietet Hilfestellung in der Arbeitswelt!
Berufliche Integration für Menschen mit Behinderung wird neu geregelt.
Graz, 5. Juni 2014
Mehr Unterstützung beim Aufbau ihrer Kompetenzen, mehr Unterstützung beim Erkennen der eigenen Potenziale, mehr Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine weitere Berufsausbildung - all diese Vorteile sollen künftig Menschen mit Behinderung bei der beruflichen Integration zugute kommen, erklärt Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser bei der Präsentation der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes, bei der auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer zugegen war. Gleichzeitig nimmt die Novelle Bedacht auf die Kritik des Rechnungshofes, indem die Zuständigkeiten zwischen Bund und Land einer klaren Regelung zugeführt werden.
Bei ihrer beruflichen Integration sollen Menschen künftig noch mehr Hilfestellung erhalten, indem man die jeweiligen Leistungen passgenauer und individueller gestaltet, umreißt Schrittwieser die Intention der Gesetzesnovelle. „Diejenigen, die den Schritt in ein reguläres Dienstverhältnis noch nicht schaffen, sollen dadurch unterstützt werden, dass sie im Rahmen einer Beschäftigung an der Arbeitswelt teilhaben können - und wenn das auch nur stundenweise ist", so Schrittwieser. Dieser neuen Form der beruflichen Integration wird in Zukunft der Vorrang eingeräumt gegenüber der Beschäftigung in Tageswerkstätten, die in der Vergangenheit nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt habe. „Das Ziel unserer Behindertenpolitik ist, das Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, im Alltag gleiche Möglichkeiten vorfinden - so wie alle anderen auch", betont Schrittwieser.
Auch auf anderer Ebene kommt es zu Änderungen. Um den Anforderungen des Rechnungshofes gerecht zu werden, wird die Einhaltung der Kompetenzen von Bund bzw. Land genauer wahrgenommen. Das heißt: Im Bereich der Lohnförderungen werden jene Personen, die auch jetzt schon Anspruch auf Leistungen des Sozialministeriumservice (das ehemalige Bundessozialamt) gehabt hätten, genau dort ihre Ansprüche geltend machen können. Bei den integrativen Berufsausbildungen, für die eigentlich das Arbeitsmarktservice oder das Sozialministeriumservice zuständig ist, wird das Land zwar künftig keine Kosten tragen, aber es wurden weitreichende Übergangsregelungen für die Betroffenen in das Gesetz aufgenommen. Sämtliche Altbescheide bleiben übrigens bis Ende 2015 aufrecht. Und das Wichtigste: Alle Lehrlinge in der integrativen Berufsausbildung können ihre begonnene Lehre abschließen, und das mit voller Unterstützung des Landes.