Mehr als 10.000 Steirer profitierten von Pendlerbeihilfe!
LH-Stv. Schrittwieser und AK-Chef Pesserl wollen Kooperation verlängern
Graz, 29.01.2014

Insgesamt wurden mit dieser Beihilfe im Vorjahr 10.192 steirische Pendlerinnen und Pendler (ein Plus von 481 Personen gegenüber 2012) finanziell unterstützt, darunter 530 Lehrlinge. Zwei Drittel der BezieherInnen sind Frauen, die durchschnittliche jährliche Förderungshöhe beträgt 128 Euro. „Ich möchte mich anlässlich dieser Bilanz für ihre perfekte organisatorische Abwicklung sowie ihre finanzielle Beteiligung bei der Arbeiterkammer bedanken, ganz besonders bei Präsident Pesserl, der sich für die Fortsetzung dieser Kooperation einsetzt", freut sich Schrittwieser. Für AK-Präsident Josef Pesserl ist es „ein Anliegen, die gerade für schlecht verdienende Pendlerinnen und Pendler unverzichtbare Unterstützung auch weiterhin sicherzustellen".
Beihilfen-Ansuchen für das Jahr 2013 können ab sofort abgegeben werden. Formulare liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer und in den 14 AK-Außenstellen auf. Die Antragsformulare können auch unter der Internet-Adresse www.akstmk.at/beratung/steuerundeinkommen online ausgefüllt werden. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, und das Gesamtjahreseinkommen (Familienbeihilfe nicht mitgerechnet) darf nicht 29.715 Euro überschreiten. Auch Lehrlinge haben Anspruch auf diese Beihilfe, wenn sie während der Berufsschulzeit in einem Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zur Ausbildungsstätte nicht nutzen können.