Land Steiermark bessert bei Wohnbeihilfe nach
LH-Stv. Schrittwieser: Mehr Unterstützung für größeren Personenkreis
Graz, 12. Dezember 2013
Die Anzahl der Wohnbeihilfenbezieher in der Steiermark geht ständig zurück: Derzeit beziehen rund 27.500 Haushalte diese Unterstützung des Landes, vor zwei Jahren waren es noch 5000 Haushalte mehr. Den Grund für diese rückläufige Tendenz sieht Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser im Umstand, dass die Einkommensobergrenzen zur Erlangung der Wohnbeihilfe seit Jahren gleich geblieben sind. Daher seien in den letzten Jahren Tausende Steirerinnen aus dem Kreis der Wohnbeihilfenbezieher hinausgefallen, wenn sie auch nur eine geringfügige Gehaltserhöhung bekommen haben. „Das ist bitter für all jene, die ohnehin schon an der Armutsgrenze leben und sich ihre Wohnung kaum leisten können, und es ist auch nicht zumutbar", so Schrittwieser. Mit einer Novellierung der Wohnbeihilfenverordnung wird nun für eine Verbesserung der Situation gesorgt, denn: „Die Reformpartnerschaft spart nicht bei den sozial Schwachen!" betont der Soziallandesrat.
Damit auch weiterhin einkommensschwache Haushalte eine monatliche Wohnbeihilfe erhalten können, wird auf Schrittwiesers Initiative hin die Einkommensgrenze, die für die Ermittlung des zumutbaren Wohnungsaufwandes relevant ist, um 3,5 Prozent erhöht. „Damit bekommen in Zukunft wieder mehr Steirerinnen und Steirer in den Genuss dieser wichtigen Unterstützung", freut sich Schrittwieser. Außerdem werden Familien und Mindestrentner, denen vom Land eine Wohnbeihilfe zuerkannt wird, künftig ein wenig mehr in der Haushaltskassa haben. So wird zum Beispiel eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern bis zu 160 Euro mehr pro Jahr an Unterstützung aus dem Wohnbeihilfentopf des Landes erhalten.