Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss
LH-Stv. Schrittwieser: „Unterstützung kann ab sofort beantragt werden!“
Graz, 14. Oktober 2013
Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison so wie im Vorjahr 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro als Unterstützung ausbezahlt. „Ich stehe dafür ein, dass all jene, die unsere Hilfe brauchen, diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab sofort beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land. Im Vorjahr profitierten rund 12.000 Steirerinnen und Steirer von dieser Unterstützung", informiert Schrittwieser.
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2013 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: € 977,50
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.465,50
für AlleinerzieherInnen: € 977,50
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 151,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Die Förderaktion beginnt am 14. Oktober 2013 und dauert bis 13. Dezember 2013.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss