Rund 10.000 Steirer bezogen im Vorjahr Pendlerbeihilfe
Soziallandesrat Schrittwieser und AK-Präsident Rotschädl ziehen Bilanz
Graz, 31. Jänner 2013
„Beihilfen-Ansuchen für das Jahr 2012 können ab sofort abgegeben werden. Formulare liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer und in den 14 AK-Außenstellen auf", erklärt Rotschädl. Die Antragsformulare können auch unter der Internet-Adresse www.akstmk.at/steuer online ausgefüllt werden. Schrittwieser verweist darauf, dass ab heuer die Pendlerbeihilfe valorisiert und die Einkommensobergrenzen angehoben wurden. „Seit 2009 blieb die Pendlerbeihilfe unverändert, während die Spritweise mittlerweile auf Rekordwerte geklettert sind", begründet Schrittwieser die Erhöhung.
Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, und das Gesamtjahreseinkommen (ohne Familienbeihilfe) darf nicht 29.715 Euro überschreiten. Auch Lehrlinge haben Anspruch auf diese Beihilfe, wenn sie während der Berufsschulzeit in einem Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zur Ausbildungsstätte nicht nutzen können.