Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss
LH-Stv. Schrittwieser: „Hilfe für sozial Schwächere in unserem Land“
Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison so wie im Vorjahr 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro als Unterstützung ausbezahlt. „Ich stehe dafür ein, dass all jene, die unsere Hilfe brauchen, diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land. Im Vorjahr profitierten rund12.000 Steirerinnen und Steirer von dieser Aktion", informiert Schrittwieser.
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2012 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: € 951,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.425,50
für AlleinerzieherInnen: € 951,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 147,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Die Förderaktion beginnt am 15. Oktober 2012 und dauert bis 14. Dezember 2012.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at
Rückfragehinweis: Sozialservicestelle 0800/201010