Mindestsicherung ist Trampolin in den Arbeitsmarkt!
LH-Stv. Siegfried Schrittwieser präsentiert positive Ein-Jahres-Bilanz
Graz, 01. März 2012
Seit einem Jahr gibt es in der Steiermark die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als Nachfolge der bisherigen Sozialhilfe, und LH-Stv. Siegfried Schrittwieser kann eine durchaus positive Zwischenbilanz ziehen: „Unsere Zahlen belegen eindeutig: Die Mindestsicherung ist ein Trampolin in den Arbeitsmarkt!" Denn insgesamt konnten bisher 1200 Personen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden und benötigen daher keine Unterstützung aus der Mindestsicherung. Das bestätigt auch AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe, bei dessen Einrichtung durchschnittlich 2000 Menschen, die Mindestsicherung beziehen, zur Job-Vermittlung vorgemerkt sind.
Durchschnittlich beziehen monatlich rund 8900 Personen in 4450 Haushalten eine Unterstützung aus der Mindestsicherung, die mit Jahresbeginn evaluiert wurde, berichtet Schrittwieser. „Das entspricht einem Anstieg von 10 % gegenüber der Sozialhilfe und liegt deutlich hinter den Prognosen des Bundes, der ursprünglich von einem doppelt so hohen Anstieg ausgegangen ist", so der Soziallandesrat. Unter diesen 8900 Personen sind etwa 3400 Kinder (38 %), weitere 2400 Personen (27 %) beziehen die Mindestsicherung neben eigenen Erwerbsbezügen.
Bisher wurden 151 Personen auf der Gesundheitsstraße ärztlich untersucht - drei Viertel erwiesen sich dabei als arbeitsfähig. „Leider ist es auch schon vorgekommen, dass eine angebotene Beschäftigung trotz Arbeitsfähigkeit abgelehnt wurde", erklärt Schrittwieser. In 110 Fällen wurde daher wegen mangelnder Arbeitsbereitschaft die Mindestsicherung gekürzt. Seit Einführung der Mindestsicherung wird auch ein sozial gestaffelter Kostenrückersatz von Eltern bzw. Kindern eingehoben, beginnend bei einem Netto-Einkommen von 1.500 Euro monatlich. Mittlerweile wurde in 484 Fällen ein Regressverfahren eingeleitet.
Gesetzesnovelle bringt Verbesserungen
Mit März tritt außerdem die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes in Kraft, die für die BezieherInnen Verbesserungen bringt. Neben einer Vereinfachung der Berechnungsmethode werden künftig auch Kosten für Heizung und Strom beim Wohnbedarf berücksichtigt. Am Beispiel einer Alleinerzieherin mit zwei Kindern bedeutet das, dass sie nun bis zu 480 Euro mehr Mindestsicherung im Jahr erhält. „Ich löse damit mein Versprechen ein, dass ich bei der Einführung der Mindestsicherung abgegeben habe, entstandene Härten zu mildern", betont Schrittwieser.
Rückfragehinweis Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401