Weihnachtsbeihilfe 2011
Gut, dass es sie gibt, schade, dass es sie geben muss.
„Das Weihnachtsfest rückt näher und nicht alle Menschen können ihren Liebsten mit Geschenken oder Aufmerksamkeiten Freude bereiten", bedauert Sozialreferent LH-Stv. Siegfried Schrittwieser die Notwendigkeit der Weihnachtsbeihilfe, ist aber dennoch froh, dass es sie wieder gibt. "Wir können leider nicht alle Notleidenden reich machen, aber zumindest sollen auch sie am Heiligen Abend nicht mit leeren Händen zu ihren Familien nach Hause kommen. Die Weihnachtsbeihilfe wird trotz knapperen Budgets auch dieses Jahr wieder an die Ärmsten unserer Gesellschaft ausgezahlt. Sie soll als ein Zeichen der Solidarität mit jenen stehen, die in äußerster Not leben und als Erinnerung daran, dass wir sie nicht vergessen haben und nicht vergessen werden."
Die Weihnachtsbeihilfe des Landes für das Jahr 2011 in Höhe von € 20,- wird in der Sozialabteilung, Hofgasse 12 / Parterre Zimmer 2, von 12. bis 16. Dezember täglich von 8 bis 13 Uhr oder in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft ausgezahlt.
Folgende Unterlagen sind unbedingt mitzubringen:
- Meldezettel
- Einkommensnachweise
- Bestätigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) über die Mitversicherung von Angehörigen.
- Lichtbildausweis
Die Höhe der Weihnachtsbeihilfe beträgt EUR 20,- pro Person.
Als Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen dividiert durch 12) gelten folgende Richtwerte:
- Für Haushalte mit nur einer Person EUR 926,-
- Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften EUR 1.388,-
- Für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen EUR 926,-
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind, erhöht sich die
Einkommensgrenze um EUR 143,-
Nur wenn das Haushaltseinkommen unter diesen Richtwerten liegt, kann Weihnachtsbeihilfe bezogen werden.
Rückfragen zur Weihnachtsbeihilfe bitte an die Sozialservicestelle des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/201010.