Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Sozialserver
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Soziale Leistungen
    • Heizkostenzuschuss des Landes
    • Elternberatung
    • Kautionsfonds
    • Sozialunterstützung
    • Behindertenhilfe
    • Grundversorgung
    • Wohnunterstützung
    • Arbeit / Beschäftigung / Qualifizierung
    • Urlaubsaktionen des Landes
    • PendlerInnenbeihilfe
    • Pflege
    • Ruhegeld für Pflegeeltern
    • Aktionsplan für Menschen mit Behinderung
    • Förderungen
    • Europäischer Sozialfonds ESF
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Gewaltschutz
  • Service
    • Beihilfen und Sozialservice
    • Informationsmaterial
    • Anträge/ Formulare
    • Landesgesetze
    • Impressum
  • Soziale Betriebe
  • AMB
  1. Sie sind hier:
  2. Sozialserver
  • Soziale Leistungen
  • Grundversorgung
  • Service
  • Soziale Betriebe
  • AMB
  • Sozialunterstützung
  • Elternberatung
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Sozial-Kompromiss von Regierung offiziell abgesegnet

Verordnungen für Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt beschlossen

26. Mai 2011

Jene beiden Verordnungen, welche die Leistungen in der Behindertenhilfe bzw. der Jugendwohlfahrt regeln, wurden heute (26. Mai 2011) auf Antrag von Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser von der Landesregierung beschlossen. Damit wurde der Kompromiss, der vergangene Woche nach langen Verhandlungen zwischen Schrittwieser, Vertretern der Trägereinrichtungen und Spitzen der Gewerkschaft erzielt werden konnte, nun „offiziell abgesegnet". Wirksam werden die Verordnungen nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Oktober 2011.

Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser, der heute diese beiden Verordnungen in die Regierung eingebracht hatte, zeigt sich erleichtert, dass nach langen Verhandlungen eine Konsenslösung erzielt werden konnte. „Ich möchte mich bei den Verhandlungspartnern ausdrücklich dafür bedanken, dass sie dazu bereit waren, aufeinander zuzugehen - das hat schließlich zu einem tragfähigen Kompromiss geführt", so Schrittwieser.

In besonders strittigen Punkten, etwa beim voll- oder teilzeitbetreuten Wohnen, wurden beim Personalschlüssel und bei den Tagsätzen „Nachbesserungen" gegenüber dem ursprünglichen Verordnungsentwurf vorgenommen. Außerdem werden auch weiterhin Betreuungszuschläge für Menschen mit extrem ausgeprägtem herausforderndem Verhalten gewährt, wenn auch in geringerem Ausmaß als bisher. „Der Grundsatz ‚Mobil vor stationär‘ bleibt gewahrt - es ist dadurch sichergestellt, dass niemand ins Heim abgeschoben werden muss", betont Schrittwieser. Somit werde gewährleistet, dass das gute Sozialsystem in der Steiermark auch in Zukunft aufrecht erhalten werden kann.

 

Rückfragehinweis Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401

 

Kontakt

  • Soziales
  • +43 (0)316 877-5458
  • +43 (0)316 877-3053
  • E-Mail
  • Hofgasse 12
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie