Land Steiermark entschuldigt sich bei Missbrauchsopfern
Eigene Anlaufstelle und Opferschutz-Kommission werden eingerichtet
11. März 2011
Dem Land Steiermark wird im Bericht der Arbeitsgruppe empfohlen, sich mit seinen Maßnahmen zum Opferschutz an bereits bestehenden Einrichtungen der Kirche und anderen Bundesländern zu orientieren, berichtet Schrittwieser. Daher soll eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle geschaffen werden, wohin sich Menschen wenden können, die in den vergangenen Jahrzehnten zu Opfern von institutioneller Gewalt wurden - sei es durch sexuellen Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung von Minderjährigen, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen. Meldungen von Opfern werden unter Wahrung größter Vertraulichkeit entgegengenommen. Weiters hat die „Anlaufstelle Opferschutz" zu prüfen, ob eine gerichtliche Verfolgung der Tat noch möglich ist, und bei Akutbedarf dem Opfer unverzüglich eine entsprechende therapeutische Hilfe zu vermitteln. Bisher sind in der provisorisch eingerichteten Stelle, die seit Herbst 2010 beim psychologisch-therapeutischen Dienst angesiedelt ist, 13 Verdachtsfälle eingegangen. „Wie viele weitere Opfer sich noch melden werden, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Aber es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Fälle in der Steiermark nicht stark von der in anderen Bundesländern abweichen wird", meint der Soziallandesrat. In Tirol haben sich mehr als 200 Personen gemeldet, in Oberösterreich rund 80, während die kirchliche Kommission österreichweit mehr als 900 Meldungen registrierte.
Neben der Anlaufstelle wird auch eine weisungsfreie und unabhängige Opferschutz-Kommission eingerichtet. Deren Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind, befassen sich mit Fällen, die verjährt sind und daher strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können oder bei denen der Verursacher der Gewalt nicht ausfindig gemacht werden kann. Diese Kommission entscheidet über eventuelle Hilfeleistungen, entweder in Form eines finanziellen Ausgleichs durch Schmerzensgeld für körperlich und seelisch erlittene Qualen oder durch Übernahme der Kosten für Psychotherapien zur Aufarbeitung des erlittenen Unrechts.
Rückfragehinweis: Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401