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Mindestsicherung ist Hilfe zur Selbsthilfe

LH-Stv. Schrittwieser zur Einführung der Mindestsicherung in der Steiermark

01.März 2011

Bildtext: LH-Stv. Siegfried Schrittwieser und AMS-Landesgeschäftsführer Mag. Karl-Heinz Snobe bei der Unterzeichnung des Verwaltungs-übereinkommens zwischen Land und AMS© Büro LH-Stv. Schrittwieser
Mit heutigem Tag (1. März 2011) hat die Bedarfsorientierte Mindestsicherung die bisherige Sozialhilfe in der Steiermark abgelöst. Der steirische Soziallandesrat LH-Stv. Siegfried Schrittwieser und AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe betonen die Vorteile dieser neuen Sozialleistung. „Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung schaffen wir die Grundlage dafür, dass alle Personen, die in eine soziale Notlage geraten sind, die notwendige Unterstützung zur Sicherung des Lebens- und Wohnbedarfes erhalten", erklärt Schrittwieser.

Anspruch auf Mindestsicherung haben jene hilfsbedürftigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und zu einem dauerhaften Aufenthalt berechtigt sind. Bevor man eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhält, wird das verwertbare Eigentum herangezogen. Davon ausgenommen ist alles, was für den Haushalt oder für die Erwerbsausübung benötigt wird, sowie Fahrzeuge, wenn sie berufsbedingt oder wegen einer Behinderung erforderlich sind. Ersparnisse von bis zu 3.764, 65 € bleiben ebenso unberührt. Anträge auf Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung können bei den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, im Sozialamt der Stadt Graz sowie in der Sozialabteilung des Landes gestellt werden. All jene Personen, die bisher schon Sozialhilfe bezogen haben, müssen ebenfalls einen Antrag stellen. Wird dieser Antrag noch im März gestellt, erhalten sie aber die Sozialhilfe bis zur Entscheidung über den Mindestsicherungsantrag weiter.
„Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und schützt nicht nur vor Armut, sondern soll auch ein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt sein. Daher bieten wir auch zahlreiche begleitende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, zum Großteil mit dem AMS zusammen, an. Durch das heute zwischen dem Land Steiermark und dem AMS unterzeichnete Verwaltungsübereinkommen wird zudem sichergestellt, dass das Land und das Arbeitsmarktservice noch stärker als bisher zusammenarbeiten werden. In Summe sollen so möglichst viele Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung rasch wieder in den Arbeitsprozess integriert werden", so Schrittwieser.
Dem schließt sich auch AMS-Landesgeschäftsführer Snobe an: „Das Arbeitsmarktservice wird sehr bemüht darum sein, dass möglichst viele Menschen wieder den Sprung in den Arbeitsmarkt schaffen."

Weitere Informationen unter  www.soziales.steiermark.at

 

Rückfragehinweis: Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401

 

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