SeniorInnenuralubsaktion des Landes Steiermark 2011
Steirische SeniorInnen sollen sich Urlaub mit „Tapetenwechsel" leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Deshalb gibt es in der Steiermark die SeniorInnenurlaubsaktion, je zur Hälfte finanziert vom Land Steiermark und den Sozialhilfeverbänden (Gemeinden). Der Urlaub in ausgewählten steirischen Gasthöfen ist somit für die TeilnehmerInnen kostenlos.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind die Vollendung des 60. Lebensjahres und eine EWR-Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus ist die Teilnahme an eine Einkommensgrenze gebunden, die jährlich angepasst wird. Die Durchführungsrichtlinien für die Urlaubsaktion werden im Landtag jährlich neu beschlossen .
Ihren Antrag auf Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion nimmt Ihre Wohnsitzgemeinde entgegen. Dort hilft man Ihnen natürlich auch gerne beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Klärung offener Fragen. Die Anträge müssen spätestens bis März des jeweiligen Jahres gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Sozialreferat Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder bei der Sozialservicestelle des Landes Steiermark (Sozialtelefon zum Nulltarif 0800/201010).
Für die Antragstellung benötigen Sie:
• Meldezettel (und des/der EhegattIn/LebensgefährtIn)
• Einkommensnachweis (z. B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
• eventuell Bestätigung über Pflegegeld
Formular "SeniorInnenurlaubsaktion des Landes Steiermark 2011 - Richtlinien"
Formular "Antrag auf Teilnahme an der SeniorInnenurlaubsaktion des Landes Steiermark"
Formular "Verständigung von Angehörigen"
Formular "Ärztliche Bestätigung für BezieherInnen von Pflegegeld"
Infofolder SeniorInnennurlaubsaktion zum Herunterladen
Mail an die Sozialservicestelle der Sozialabteilung des Landes Steiermark