Urlaubsaktion für SeniorInnen 2011
Steirische SeniorInnen sollen sich Urlaub mit „Tapetenwechsel" leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Deshalb gibt es in der Steiermark die SeniorInnenurlaubsaktion, je zur Hälfte finanziert vom Land Steiermark und den Sozialhilfeverbänden (Gemeinden). Der einwöchige Urlaub in ausgewählten steirischen Gasthöfen ist somit für die TeilnehmerInnen kostenlos.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vollendung des 60. Lebensjahres, eine EWR-Staatsbürgerschaft, ein Hauptwohnsitz in der Steiermark und ein Nettohaushaltseinkommen unter € 793,40 für allein lebende Personen sowie unter € 1.189,56 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften.
Ihren Antrag auf Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion nimmt Ihre Wohnsitzgemeinde entgegen. Dort hilft man Ihnen natürlich auch gerne beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Klärung offener Fragen. Die Anträge müssen spätestens bis Mitte April gestellt werden.
Um Wartezeiten beim Beantragen der Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion gering halten zu können, bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen schon mit, die Formulare können Sie hier herunterladen oder bei den Antragsstellen entnehmen.
- Ihr Meldezettel (und des/der EhegattIn/LebensgefährtIn)
- Einkommensnachweise (z. B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über Pflegegeld
Antragsformular
Formular für ärztliche Bestätigung
Details entnehmen Sie bitte auch
den
Durchführungsrichtlinien für die SeniorInnenurlaubsaktion 2011
oder wenden Sie sich telefonisch unter 0316.8773347 bzw. per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin.


