Heizkostenzuschuss 2022/2023

01. Oktober 2022 - 28. Februar 2023

In der Steiermark können Sie einen Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Der Zuschuss ist für alle Heizungsarten gleich. Er beträgt 340,00 Euro.

Dieser Heizkostenzuschuss ist nur für Menschen mit geringem Einkommen.

Wer kann den Heizkostenzuschuss bekommen?

Für den Heizkostenzuschuss gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen mindestens seit dem 01. September 2022 Ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
  • Sie dürfen keine Wohnunterstützung beziehen
  • und Ihr Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als
    • 1.371,00 Euro im Monat für alleinstehende Personen,
    • 2.057,00 Euro im Monat für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften.

Für jedes Kind, das Familienbeihilfe bekommt, erhöht sich dieser Betrag um 412,00 Euro pro Monat.

Als Haushaltseinkommen gilt das Jahresgehalt. Wenn Sie mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, gehören diese zum Haushaltseinkommen dazu. Das Einkommen pro Monat ist also Ihr Netto-Jahreseinkommen geteilt durch 12.

Beispiel:
Sie bekommen 14 Monatsgehälter.
Ihr Bruttogehalt ist 1000.- Euro.
Sie bekommen 2 Mal im Jahr mehr Geld,
weil Sie den Urlaubszuschuss und das Weihnachtsgeld bekommen.

Damit haben Sie ein Netto-Jahreseinkommen von 11.903,20 Euro.
11.903,30 durch 12 ist 991,93.
Monatlich bekommen Sie im Schnitt also 991,93 Euro.

Damit haben Sie Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss bekommen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Anträge erledigen die Gemeindeämter und Stadtämter. In Graz machen das die Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz. Dort müssen Sie auch den Antrag stellen.

Die Anträge für den Heizkostenzuschuss erledigen ausschließlich die Gemeinden mit dem Land Steiermark. Deshalb können Sie hier auch kein Formular herunterladen.

Das Land Steiermark kann den Heizkostenzuschuss nur mit Ihrer IBAN-Nummer überweisen. Die Nummer steht auf Ihrer Kontokarte. Bringen Sie diese Nummer unbedingt mit, wenn Sie in Ihrer Gemeinde den Antrag stellen! Sie ersparen sich und den Bearbeiterinnen und Bearbeitern Zeit und Mühe, danke!

Die Förderaktion beginnt am 1. Oktober 2022 und dauert bis zum 28. Februar 2023.

 

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