Heizkostenzuschuss 2022/2023
01. Oktober 2022 - 28. Februar 2023
Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2022/2023 beschlossen. Die Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten EUR 340,00.
Anträge können bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Zur Antragstellung sind die Einkommensnachweise und Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich.
Die Abwicklung des Heizkostenzuschusses 2022/2023 erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land, deshalb findet sich auch hier auf dem Sozialserver kein Formular, das Sie herunterladen könnten.
Die Überweisung des Heizkostenzuschusses kann durch das Land Steiermark nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde um den Heizkostenzuschuss ansuchen. Sie ersparen sich und den BearbeiterInnen Zeit und Mühe, danke!
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
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alleinstehende Personen: EUR 1.371,00
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Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.057,00
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Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: EUR 412,00
Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.
Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2022 und dauert bis zum 28. Februar 2023.