COVID-Pflegebonus
Anspruchsberechtigte Einrichtungen der Behindertenhilfe können bis 31.12.2021 einen Förderungsantrag (Kostenrückersatz) hinsichtlich der Refinanzierung für den ausbezahlten Pflegebonus mittels ONLINE-Antrag beantragen.
Anspruchsberechtigte Einrichtungen der Behindertenhilfe können bis 31.12.2021 einen Förderungsantrag (Kostenrückersatz) hinsichtlich der Refinanzierung für den ausbezahlten Pflegebonus mittels ONLINE-Antrag beantragen.