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Bundesgesetzlich notwendige Valorisierung der Sozialunterstützung: Durch steirische Reform werden Ausgaben abgefedert!

Steiermark setzt auf Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit statt falscher Anreize; Valorisierung ist aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzes und der Koppelung an den Ausgleichszulagenrichtsatz durchzuführen; Steiermark zahlt aber dank der Reform der Sozialunterstützung nur 95 Prozent des Höchstsatzes aus; klare Kostenersparnis für Land und Gemeinden

Graz (20. November 2025).- Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (20.11.2025) die gesetzlich vorgesehene Valorisierung des Höchstsatzes der Sozialunterstützung – der an den Ausgleichzulagenrichtsatz gekoppelt ist – um 2,7 Prozent beschlossen. Diese Anpassung ist eine zwingende Vorgabe des bundesrechtlichen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das alle Länder bindet. Die aktuelle steirische Landesregierung stand dieser automatischen Koppelung an den Ausgleichszulagenrichtsatz, der ursprünglich für Mindestpensionisten eingeführt wurde, seit jeher kritisch gegenüber.

Soziallandesrat Hannes Amesbauer betont: „Wir lehnen die Koppelung der Sozialunterstützung an den Ausgleichszulagenrichtsatz entschieden ab. Dieser Richtwert wurde ursprünglich für Mindestpensionisten geschaffen – also für Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und in das System eingezahlt haben. Es ist nicht gerecht, diese Bezugsgröße auf Sozialleistungen zu übertragen, die unabhängig von Beitragszeiten und auch für Zuwanderer sowie Asylanten, die noch keinen Beitrag ins System geleistet haben, gewährt werden. Nicht umsonst haben wir im Regierungsprogramm die Entkoppelung der Sozialhilfe vom Ausgleichszulagenrichtsatz festgeschrieben. Von dieser an den Bund gerichteten Forderung rücken wir auch nicht ab!”

Bundesvorgabe zwingt zur Anpassung – aber nur zu 95 Prozent wirksam
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss die Steiermark die Sozialunterstützung zwar anpassen, sie wird jedoch nicht im vollen Ausmaß schlagend. Mit Inkrafttreten der Reform der steirischen Sozialunterstützung, die mit Anfang 2026 wirksam wird, wird der maximal mögliche Auszahlungsbetrag der Sozialunterstützung auf 95 Prozent des Höchstsatzes – wie erwähnt gebunden an den Ausgleichszulagenrichtsatz – abzüglich des Krankenversicherungsbeitrags festgelegt.

Damit setzt die Steiermark ein klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit: Die Sozialunterstützung darf künftig nicht mehr oder gleich viel betragen als eine Pensionsleistung. Wer gearbeitet und in das System eingezahlt hat, soll auch spürbar mehr bekommen als jemand, der nie einen Beitrag geleistet hat.

Bund erhöht Krankenversicherungsbeitrag – Höchstsatz fällt real geringer aus
Tatsächlich kommt die vom Bund vorgegebene Valorisierung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auch nicht in voller Höhe von 2,7 Prozent bei den Beziehern an. Der Grund: Der Bund hat den Krankenversicherungsbeitrag angehoben. Dadurch steigt der Auszahlungsbetrag von 1.209,02 Euro auf lediglich 1.229,89 Euro.

Wenn die steirische Reform im ersten Quartal 2026 in Kraft tritt, werden davon nur 95 Prozent in der Sozialunterstützung wirksam. Der steirische Höchstsatz beträgt damit zukünftig 1.168,40 Euro. Damit wird klar: Die Steiermark setzt auf sozialpolitische Verantwortung mit Hausverstand – gerechte Unterstützung für jene, die sie wirklich brauchen, aber ohne falsche Anreize, die Leistungsbereitschaft abwertet.

„Wir übernehmen Verantwortung, erfüllen die bundesrechtlichen Vorgaben – aber wir gehen hier mit Hausverstand und einem Sinn für Gerechtigkeit vor. Mit der künftigen 95-Prozent-Klausel in der Sozialunterstützung beenden wir die Entwicklung, dass Sozialleistungen in manchen Fällen an Pensionsleistungen heranreichen oder sie gar übersteigen. Die Sozialunterstützung muss eine Hilfe in schwierigen Lebenslagen für unsere Landsleute bleiben, aber sie darf keine dauerhafte Einkommensquelle für illegale Zuwanderer, die dieses System als Lebensmodell missbrauchen, mehr sein. Unser Ziel ist ein gerechtes, finanzierbares Sozialsystem, das Leistung anerkennt und Eigenverantwortung stärkt”, betont Landesrat Hannes Amesbauer.

Landesrat Karlheinz Kornhäusl ergänzt: „Sozialunterstützung muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird. Mit der Valorisierung erfüllen wir die bundesrechtlichen Vorgaben – und mit der steirischen Reform stellen wir sicher, dass Unterstützung zielgerichtet, gerecht und verantwortbar bleibt. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Es geht um Hilfe in schwierigen Lebenslagen, nicht um falsche Anreize. Unser Anspruch ist ein Sozialsystem, das Menschen stärkt, Leistung anerkennt und langfristig finanzierbar bleibt.”

Graz, am 20. November 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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