Kampus und Drexler zu Rechnungshofbericht über die Mindestsicherung: „Kein Ruhmesblatt“
Graz, 03. Juni 2019
„Die Ergebnisse, die der Landesrechnungshof nach seiner Überprüfung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Steiermark vorgelegt hat, sind kein Ruhmesblatt", räumen Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) und Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) in einer ersten Stellungnahme zu diesem Bericht ein.
Der Bericht zeigt demnach Probleme im Vollzug und Verbesserungsbedarf bei der Kontrolle auf. „Wir stehen für transparente Kontrollen und bedanken uns beim Rechnungshof für seine Prüfung und die konstruktiven Vorschläge, um Vollzug und Kontrolle zu verbessern", setzen Kampus und Drexler fort und verweisen darauf, dass in dieser Legislaturperiode bereits eine Reihe von Kontrollmechanismen wie die Fachaufsicht durch die Sozialabteilung eingeführt worden sind. Der Rechnungshofbericht macht zudem deutlich, dass es eine geteilte Zuständigkeit gibt - fachlich sind die Bezirkshauptmannschaften der Soziallandesrätin unterstellt, im Bereich des Inneren Dienstes liegt die Zuständigkeit in der Landesamtsdirektion.
Kampus und Drexler kündigen, aufbauend auf den bisherigen Maßnahmen, ein sechs Punkte umfassendes Maßnahmenpaket an, mit dem die Empfehlungen des Rechnungshofes rasch umgesetzt werden sollen.
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Aufgrund eigener Prüfungsergebnisse durch die Fachaufsicht der Abteilung 11 wurde bereits per Regierungsbeschluss vom 14. März 2019 eine Fachkommission eingesetzt, die auch vor dem Hintergrund der neuen Sozialhilfe die Abwicklung und Kontrolle auf struktureller Ebene verbessern soll. Maßgeblich für die Einsetzung dieser Kommission war die Erkenntnis, dass es unter anderem im Vergleich der Bezirkshauptmannschaften zu einem uneinheitlichen Vollzug gekommen ist. „Die Fachkommission wird die Ergebnisse der Rechnungshofprüfung, die sich mit den bestehenden Arbeitsfeldern ohnedies bereits weitgehend decken, aufnehmen und berücksichtigen", erläutern Kampus und Drexler.
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Die Bezirksverwaltungsbehörden, die in den Zuständigkeitsbereich der Landesamtsdirektion fallen, entsprechen der Empfehlung des Rechnungshofes und werden umgehend ein Internes Kontrollsystem auf- und ausbauen.
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Aufgegriffen wird weiter die Empfehlung des Rechnungshofes, die eigenen Kontrollen der Abteilung 11 des Landes Steiermark als Fachaufsicht deutlich auszubauen. „Diesbezüglich soll in Absprache mit der Personalabteilung auch eine etwaige Aufstockung geprüft werden", betont Kampus.
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„Entsprechend dem Ergebnis der Rechnungshofkontrolle prüfen wir, wie die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug gesteigert werden kann", unterstreichen Kampus und Personallandesrat Drexler. Gemeinsam mit der Landesverwaltungsakademie wird ein spezifisches Schulungsformat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug der Mindestsicherung, unabhängig von ihrer Einstufung, verpflichtend vorgeschrieben. Auch eine neue Bewertung der Einstufung beziehungsweise der Tätigkeits- und Anforderungsprofile des Personals im Vollzug wird entsprechend den Empfehlung des Landesrechnungshofes durch die zuständigen Ressorts zu prüfen sein.
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Die Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik wird die Empfehlungen des Rechnungshofes im Hinblick auf die Verarbeitung und Aufbereitung von Datenmaterial aufgreifen und in enger Abstimmung mit der Sozialabteilung die EDV-Programme weiterentwickeln. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Anforderungen, die sich aus der neuen Sozialhilfe ergeben, dringend notwendig. Programmierungsaufträge dazu wurden bereits erteilt.
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Parallel zu organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen im Bereich der Verwaltung, führt die Steiermark noch in diesem Jahr landesweit die Erwachsenensozialarbeit ein. Dieses Instrument dient dem Zweck, insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung durch Beratung und Betreuung im Rahmen der Bezirksverwaltungsbehörden zu befähigen, möglichst rasch aus der Unterstützung heraus wieder eine Arbeit aufnehmen zu können.
Kampus und Drexler betonen abschließend die gemeinsame Vorgangsweise als Zeichen für die konstruktive Zusammenarbeit der Regierungspartner in der Steiermark. Gleichzeitig bedanken sie sich zum einen beim Rechnungshof für die faire und sachliche Prüfung und zum anderen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Abteilung und Bezirksbehörden. „Uns ist bewusst, dass die Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes und die gleichzeitige Implementierung der neuen Sozialhilfe eine besondere berufliche Herausforderung darstellt."