Landesrätin Kampus: „Konstruktive Zusammenarbeit für eine inklusive Steiermark“
Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen legt umfangreichen Jahresbericht 2018 vor
Graz, 15. April 2019
Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark ist auch ein neues Zeitalter in der Behindertenpolitik angebrochen: Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Betroffenen, aber auch ihre kritisch-konstruktive Rolle ist zum wichtigsten Prinzip im politischen Handeln geworden. Dem Monitoringausschuss, der darauf achtet, dass Politik und Verwaltung in der Steiermark die Rechte von Menschen mit Behinderung erfüllen und schützen, nimmt dabei eine zentrale Position ein. „Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit bei allen Mitgliedern des Monitoringausschusses. Sie ist sehr wertvoll", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus. Die Kooperation insbesondere in der Partnerschaft Inklusion oder auch im Beirat des Inklusionspreises sei beispielhaft.
„Monitoring bedeutet, dass wir laufend die Augen offen halten, was das Leben von Menschen mit Behinderung in der Steiermark betrifft. Unsere Aufgabe sehen wir vor allem bei der Umsetzung und Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention", erläutert Heinz Sailer, der Vorsitzende des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses, der aus 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern besteht. Mit der Einsetzung des Ausschusses war die Steiermark einmal mehr Vorreiterin in der Behindertenpolitik, mit der Gründung eines Unterstützungsvereins für den Ausschuss wurde die Unabhängigkeit noch weiter gestärkt. Insbesondere hat der Monitoringausschuss den Auftrag, bestehende oder neue Gesetze und Verordnungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung kritisch unter die Lupe zu nehmen und dazu Stellungnahmen abzugeben.
„Wir brauchen diesen Dialog mit betroffenen Menschen, wie sie auch im Monitoringausschuss vertreten sind. Sie sind die Expertinnen und Experten ihres Lebens. Sie wissen am besten, was sie brauchen und wo es Verbesserungsbedarf gibt", hebt Soziallandesrätin Doris Kampus hervor, wie sehr sich seit der Verabschiedung der UN-Konvention im Jahr 2008 der Zugang zum Thema Inklusion fundamental geändert hat. Anlass zum Rückblick auf diese Entwicklung, aber auch Gelegenheit zum Ausblick bot im vergangenen Jahr in der Landstube nach einem Jahrzehnt UN-Konvention eine Jubiläumsveranstaltung, die sich der Steiermark auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vor allem aus der Sicht von Menschen mit Behinderung gewidmet hat.