Finanzielle Absicherung bei SeniorInnenförderung!
Gut Ding braucht Weile, könnte man meinen, was die rechtliche Absicherung der Finanzierung der steirischen SeniorInnenorganisationen betrifft. Seit rund zwei Jahren wird auf Landesebene darüber diskutiert, dass die allgemeine Seniorinnen- und Seniorenförderung von einer Ermessens- in eine Pflichtausgabe umgewandelt wird. Der Vorteil dieser Änderung liegt auf der Hand: Während bei Ermessensausgaben diese Förderung aufgrund der budgetären Lage um ein Sechstel gekürzt werden kann, so ist diese Kürzung bei einer Pflichtförderung nicht möglich. Das war auch der Grund, warum sich die Landesvorsitzende des Pensionistenverbandes, NR a.D. Sophie Bauer, vehement für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt hatte. Unterstützung fand sie darin bei Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser, der sich hinter diese Forderung stellte, und das mit Erfolg: In seiner letzten Sitzung vor der Wahl hat der Landtag eine Änderung des Steiermärkischen Senioreninnen- und Seniorengesetzes beschlossen, das der Forderung des Pensionistenverbandes Rechnung trägt. „Ich freue mich sehr, dass diese Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden konnte. Nun haben die Seniorinnen- und Seniorenorganisationen Rechtssicherheit über die Höhe ihrer jährlichen Förderungen", erklärt Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser.
Für diese Förderung ist seitens des Landes für das Jahr 2010 ein Betrag von 104.000 Euro vorgesehen. „Ab kommendem Jahr wird es entsprechend mehr sein, da dann auch das letzte Kreditsechstel ausbezahlt werden wird", so Schrittwieser. Davon erhält jede SeniorInnenorganisation mit mehr als 3000 zahlenden Mitgliedern einen Sockelbetrag von 5.000 Euro, der Rest wird unter den einzelnen Organisationen im Verhältnis ihrer Mitgliederzahlen aufgeteilt.
Rückfragehinweis: Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401


